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FDKS - Spezial Trennmittel-Fett zum Fließbohren 100 gr. Dose

FDKS - Spezial Trennmittel-Fett zum Fließbohren 100 gr. Dose
FDKS - Spezial Tennmittel- Fett zum Fließbohren
Speziell entwickelt zur Verminderung von Reibaufschweißungen auf dem Werkzeug bei der Warmumfor,ungDamit kann eine deutliche Standzeitenerhöhung der Werkzeuge erzielt werden. Hochviskose weiße Trennmittelpaste
zum Auftragen auf das Werkzeug beim Fließbohren.Üblicherweise manuell mittels eines Pinsels oder einer speziellen Minimalmengen-
Dosiereinheit.
Geringer Verbrauch mittels Dünnfilmschmierung. ausgeprägte Trenn- und Schmierfunktion in allen Temperaturphasen.
Hersteller
Flowdrill GmbH
Olbrichtstr. 16
69469 Weinheim
info.de@flowdrill.com
Flowdrill GmbH
Olbrichtstr. 16
69469 Weinheim
info.de@flowdrill.com
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, geändert durch die
Verordnung (EU) 2020/878 der Kommission - DE
FLOWDRILL FDKS
Version
1.6
Überarbeitet am:
11.06.2024
Datum der letzten Ausgabe: 18.10.2022
Datum der ersten Ausgabe: 30.03.2013
Druckdatum:
11.06.2024
1 / 23
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des
Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Produktname : FLOWDRILL FDKS
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von
denen abgeraten wird
Verwendung des Stoffs/des
Gemisches
: Schmierstoff
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firma : Flowdrill Engineering B.V.
Peppelkade 56
3992 AK Houten
The Netherlands
Tel.: +31 (0)30 241 6606
info.nl@flowdrill.com
E-Mailadresse der für SDB
verantwortlichen Person
: info.nl@flowdrill.com
Nationaler Kontakt :
1.4 Notrufnummer
Notrufnummer : +31 (0)30 241 6606
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder
höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und
sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß
REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der
delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr
endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß
REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der
delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr
endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2 Gemische
Chemische
Charakterisierung
: Mineralöl.
Festschmierstoff
Lithium-Seife
Inhaltsstoffe
Chemische
Bezeichnung
CAS-Nr.
EG-Nr.
INDEX-Nr.
Registrierungsnumme
r
Einstufung Spezifische
Konzentrationsg
renzwerte
M-Faktor
Anmerkungen
Schätzwert
Akuter Toxizität
Konzentration
(% w/w)
Substanzen mit einem Arbeitsplatzexpositionsgrenzwert :
Zinksulfid 1314-98-3
215-251-3
01-2119475779-15-
XXXX
Nicht klassifiziert >= 50 - < 70
Destillate (Erdöl),
lösungsmittelentwachste
schwere
paraffinhaltige; Basisöl
— nicht spezifiziert
64742-65-0
265-169-7
649-474-00-6
01-2119471299-27-
XXXX
Nicht klassifiziert
Anmerkung L
>= 30 - < 50
Destillate (Erdöl), mit
Wasserstoff
64742-54-7
265-157-1
Nicht klassifiziert >= 1 - < 10
behandelte schwere
paraffinhaltige; Basisöl
— nicht spezifiziert
649-467-00-8
01-2119484627-25-
XXXX
Anmerkung L
Die Erklärung der Abkürzungen finden Sie unter Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Nach Einatmen : Opfer an die frische Luft bringen. Bei Anhalten der
Anzeichen/Symptome, ärztliche Betreuung hinzuziehen.
Betroffenen warm und ruhig lagern.
Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche
Beatmung einleiten.
Nach Hautkontakt : Verunreinigte Kleidung ausziehen. Bei Auftreten einer
Reizung ,
gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, geändert durch die
Verordnung (EU) 2020/878 der Kommission - DE
FLOWDRILL FDKS
Version
1.6
Überarbeitet am:
11.06.2024
Datum der letzten Ausgabe: 18.10.2022
Datum der ersten Ausgabe: 30.03.2013
Druckdatum:
11.06.2024
1 / 23
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des
Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Produktname : FLOWDRILL FDKS
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von
denen abgeraten wird
Verwendung des Stoffs/des
Gemisches
: Schmierstoff
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firma : Flowdrill Engineering B.V.
Peppelkade 56
3992 AK Houten
The Netherlands
Tel.: +31 (0)30 241 6606
info.nl@flowdrill.com
E-Mailadresse der für SDB
verantwortlichen Person
: info.nl@flowdrill.com
Nationaler Kontakt :
1.4 Notrufnummer
Notrufnummer : +31 (0)30 241 6606
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder
höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und
sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß
REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der
delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr
endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß
REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der
delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr
endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2 Gemische
Chemische
Charakterisierung
: Mineralöl.
Festschmierstoff
Lithium-Seife
Inhaltsstoffe
Chemische
Bezeichnung
CAS-Nr.
EG-Nr.
INDEX-Nr.
Registrierungsnumme
r
Einstufung Spezifische
Konzentrationsg
renzwerte
M-Faktor
Anmerkungen
Schätzwert
Akuter Toxizität
Konzentration
(% w/w)
Substanzen mit einem Arbeitsplatzexpositionsgrenzwert :
Zinksulfid 1314-98-3
215-251-3
01-2119475779-15-
XXXX
Nicht klassifiziert >= 50 - < 70
Destillate (Erdöl),
lösungsmittelentwachste
schwere
paraffinhaltige; Basisöl
— nicht spezifiziert
64742-65-0
265-169-7
649-474-00-6
01-2119471299-27-
XXXX
Nicht klassifiziert
Anmerkung L
>= 30 - < 50
Destillate (Erdöl), mit
Wasserstoff
64742-54-7
265-157-1
Nicht klassifiziert >= 1 - < 10
behandelte schwere
paraffinhaltige; Basisöl
— nicht spezifiziert
649-467-00-8
01-2119484627-25-
XXXX
Anmerkung L
Die Erklärung der Abkürzungen finden Sie unter Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Nach Einatmen : Opfer an die frische Luft bringen. Bei Anhalten der
Anzeichen/Symptome, ärztliche Betreuung hinzuziehen.
Betroffenen warm und ruhig lagern.
Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche
Beatmung einleiten.
Nach Hautkontakt : Verunreinigte Kleidung ausziehen. Bei Auftreten einer
Reizung ,
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Nach Einatmen : Opfer an die frische Luft bringen. Bei Anhalten der
Anzeichen/Symptome, ärztliche Betreuung hinzuziehen.
Betroffenen warm und ruhig lagern.
Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche
Beatmung einleiten.
Nach Hautkontakt : Verunreinigte Kleidung ausziehen. Bei Auftreten einer
Reizung , ärztliche Betreuung aufsuchen.
Mit Wasser und Seife abwaschen.
Nach Augenkontakt : Sofort mindestens 10 Minuten mit viel Wasser abspülen, auch
unter den Augenlidern.
Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
Nach Verschlucken : Betroffenen an die frische Luft bringen.
Erbrechen nicht ohne ärztliche Anweisung herbeiführen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symptome : Keine Symptome bekannt oder erwartet.
Risiken : Keine bekannt.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Behandlung : Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel : Wassersprühnebel, alkoholbeständigen Schaum,
Trockenlöschmittel oder Kohlendioxid verwenden.
Ungeeignete Löschmittel : Wasservollstrahl
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, geändert durch die
Verordnung (EU) 2020/878 der Kommission - DE
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefährliche
Verbrennungsprodukte
: Kohlenstoffoxide
Schwefeloxide
Metalloxide
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere
Schutzausrüstung für die
Brandbekämpfung
: Im Brandfall umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät
tragen. Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Das
Einatmen von Zersetzungsprodukten kann
Gesundheitsschäden verursachen.
Weitere Information : Übliche Maßnahmen bei Bränden mit Chemikalien.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Personenbezogene
Vorsichtsmaßnahmen
: Personen in Sicherheit bringen.
Dampf/ Aerosol nicht einatmen.
Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Umweltschutzmaßnahmen : Das Eindringen des Materials in die Kanalisation oder in
Wasserläufe möglichst verhindern.
Wenn größere Mengen verschütteten Materials nicht
eingedämmt werden können, sollen die lokalen Behörden
benachrichtigt werden.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Reinigungsverfahren : Aufnehmen und in entsprechend gekennzeichnete Behälter
geben.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
: Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8.
Im Anwendungsbereich nicht essen, trinken oder rauchen.
Hände und Gesicht vor Pausen und sofort nach Handhabung
des Produktes waschen.
Hygienemaßnahmen : Nach Gebrauch Gesicht, Hände und alle exponierten
Hautstellen gründlich waschen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an
Lagerräume und Behälter
: Im Originalbehälter lagern. Behälter verschlossen halten,
wenn dieser nicht in Gebrauch ist. Kühl und trocken, an einem
gut belüfteten Ort aufbewahren. Geöffnete Behälter sorgfältig
verschließen und aufrecht lagern um jegliches Auslaufen zu
verhindern. In Übereinstimmung mit den besonderen
nationalen gesetzlichen Vorschriften lagern. In korrekt
beschrifteten Behältern aufbewahren.
Lagerklasse (TRGS 510) : 11, Brennbare Feststoffe
7.3 Spezifische Endanwendungen
Bestimmte Verwendung(en) : Spezifische Anweisungen sind nicht erforderlich.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte
Inhaltsstoffe CAS-Nr. Werttyp (Art der
Exposition)
Zu überwachende
Parameter
Grundlage
Zinksulfid 1314-98-3 MAK (gemessen
als
alveolengängige
Fraktion)
0,1 mg/m3 DE DFG MAK
(2023-07-01)
Weitere Information: Zinkclorid: Kurzzeitkategorie I(1), Eine fruchtschädigende
Wirkung ist bei Einhaltung des MAK‐ und BATWertes nicht anzunehmen
MAK
(einatembarer
Anteil)
2 mg/m3 DE DFG MAK
(2023-07-01)
Weitere Information: Zinkclorid: Kurzzeitkategorie I(1), Eine fruchtschädigende
Wirkung ist bei Einhaltung des MAK‐ und BATWertes nicht anzunehmen
Destillate (Erdöl),
lösungsmittelentwachste
schwere
paraffinhaltige;
Basisöl — nicht
spezifiziert
64742-65-0 AGW (Dampf
und Aerosole)
5 mg/m3 DE TRGS
900
(2018-06-07)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (Kategorie): 4;(II)
Weitere Information: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung
des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht
befürchtet zu werden
Destillate (Erdöl),
mit Wasserstoff
behandelte
schwere
paraffinhaltige;
Basisöl — nicht
spezifiziert
64742-54-7 AGW (Dampf
und Aerosole)
5 mg/m3 DE TRGS
900
(2018-06-07)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (Kategorie): 4;(II)
Weitere Information: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung
des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht
befürchtet zu werden
Abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung (DNEL) gemäß Verordnung (EG) Nr.
1907/2006:
Stoffname Anwendungsb
ereich
Expositionsweg
e
Mögliche
Gesundheitsschäden
Wert
Zinksulfid Arbeitnehmer Einatmung Langzeit -
systemische Effekte
5 mg/m3
Arbeitnehmer Haut Langzeit -
systemische Effekte
83 mg/kg
Körpergewicht
/Tag
Destillate (Erdöl),
lösungsmittelentwachste
schwere
paraffinhaltige;
Basisöl — nicht
spezifiziert
Arbeitnehmer Einatmung Langzeit -
systemische Effekte
2,73 mg/m3
Arbeitnehmer Hautkontakt Langzeit -
systemische Effekte
0,97 mg/kg
Destillate (Erdöl), mit
Wasserstoff
behandelte schwere
paraffinhaltige;
Basisöl — nicht
spezifiziert
Arbeitnehmer Einatmung Langzeit - lokale
Effekte
5,58 mg/m3
Arbeitnehmer Einatmung Langzeit -
systemische Effekte
2,73 mg/m3
Arbeitnehmer Hautkontakt Langzeit -
systemische Effekte
0,97 mg/kg
Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration (PNEC) gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006:
Stoffname Umweltkompartiment Wert
Zinksulfid Süßwasser 0,0206 mg/l
Meerwasser 0,0061 mg/l
Mikrobiologische Aktivität in
Abwasserreinigungsanlagen
0,1 mg/l
Süßwassersediment 117,8 mg/kg
Meeressediment 56,5 mg/kg
Boden 35,6 mg/kg
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, geändert durch die
Verordnung (EU) 2020/878 der Kommission - DE
Destillate (Erdöl), lösungsmittelentwachste
schwere
paraffinhaltige; Basisöl — nicht
spezifiziert
Oral 9,33 mg/kg
Destillate (Erdöl), mit Wasserstoff
behandelte schwere
paraffinhaltige; Basisöl — nicht
spezifiziert
Oral 9,33 mg/kg
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Technische Schutzmaßnahmen
kein(e,er)
Persönliche Schutzausrüstung
Augen-/Gesichtsschutz : Sicherheitsbrille
Handschutz
Material : Nitrilkautschuk
Durchbruchzeit : > 10 min
Schutzindex : Klasse 1
Anmerkungen : Bei längerem oder wiederholtem Kontakt Handschuhe
benutzen. Die Durchdringungszeit ist unter anderem
abhängig von Material, Dichte und Ausführung des
Handschuhs und muss daher im Einzelfall ermittelt werden.
Die ausgewählten Schutzhandschuhe müssen die
Spezifikationen der EG-Richtlinie 2016/425 und die davon
abgeleitete Norm EN 374 erfüllen.
Haut- und Körperschutz : Körperschutz gemäß dessen Typ, gemäß Konzentration und
Menge der gefährlichen Stoffe und gemäß jeweiligem
Arbeitsplatz auswählen.
Atemschutz : Nicht erforderlich; außer bei Aerosolbildung.
Filtertyp : Filtertyp P
Schutzmaßnahmen : Die Art der Schutzausrüstung muss je nach Konzentration
und Menge des gefährlichen Stoffes am Arbeitsplatz ausgewäht werden .
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Nach Einatmen : Opfer an die frische Luft bringen. Bei Anhalten der
Anzeichen/Symptome, ärztliche Betreuung hinzuziehen.
Betroffenen warm und ruhig lagern.
Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche
Beatmung einleiten.
Nach Hautkontakt : Verunreinigte Kleidung ausziehen. Bei Auftreten einer
Reizung , ärztliche Betreuung aufsuchen.
Mit Wasser und Seife abwaschen.
Nach Augenkontakt : Sofort mindestens 10 Minuten mit viel Wasser abspülen, auch
unter den Augenlidern.
Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
Nach Verschlucken : Betroffenen an die frische Luft bringen.
Erbrechen nicht ohne ärztliche Anweisung herbeiführen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symptome : Keine Symptome bekannt oder erwartet.
Risiken : Keine bekannt.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Behandlung : Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel : Wassersprühnebel, alkoholbeständigen Schaum,
Trockenlöschmittel oder Kohlendioxid verwenden.
Ungeeignete Löschmittel : Wasservollstrahl
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, geändert durch die
Verordnung (EU) 2020/878 der Kommission - DE
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefährliche
Verbrennungsprodukte
: Kohlenstoffoxide
Schwefeloxide
Metalloxide
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere
Schutzausrüstung für die
Brandbekämpfung
: Im Brandfall umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät
tragen. Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Das
Einatmen von Zersetzungsprodukten kann
Gesundheitsschäden verursachen.
Weitere Information : Übliche Maßnahmen bei Bränden mit Chemikalien.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Personenbezogene
Vorsichtsmaßnahmen
: Personen in Sicherheit bringen.
Dampf/ Aerosol nicht einatmen.
Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Umweltschutzmaßnahmen : Das Eindringen des Materials in die Kanalisation oder in
Wasserläufe möglichst verhindern.
Wenn größere Mengen verschütteten Materials nicht
eingedämmt werden können, sollen die lokalen Behörden
benachrichtigt werden.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Reinigungsverfahren : Aufnehmen und in entsprechend gekennzeichnete Behälter
geben.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
: Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8.
Im Anwendungsbereich nicht essen, trinken oder rauchen.
Hände und Gesicht vor Pausen und sofort nach Handhabung
des Produktes waschen.
Hygienemaßnahmen : Nach Gebrauch Gesicht, Hände und alle exponierten
Hautstellen gründlich waschen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an
Lagerräume und Behälter
: Im Originalbehälter lagern. Behälter verschlossen halten,
wenn dieser nicht in Gebrauch ist. Kühl und trocken, an einem
gut belüfteten Ort aufbewahren. Geöffnete Behälter sorgfältig
verschließen und aufrecht lagern um jegliches Auslaufen zu
verhindern. In Übereinstimmung mit den besonderen
nationalen gesetzlichen Vorschriften lagern. In korrekt
beschrifteten Behältern aufbewahren.
Lagerklasse (TRGS 510) : 11, Brennbare Feststoffe
7.3 Spezifische Endanwendungen
Bestimmte Verwendung(en) : Spezifische Anweisungen sind nicht erforderlich.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte
Inhaltsstoffe CAS-Nr. Werttyp (Art der
Exposition)
Zu überwachende
Parameter
Grundlage
Zinksulfid 1314-98-3 MAK (gemessen
als
alveolengängige
Fraktion)
0,1 mg/m3 DE DFG MAK
(2023-07-01)
Weitere Information: Zinkclorid: Kurzzeitkategorie I(1), Eine fruchtschädigende
Wirkung ist bei Einhaltung des MAK‐ und BATWertes nicht anzunehmen
MAK
(einatembarer
Anteil)
2 mg/m3 DE DFG MAK
(2023-07-01)
Weitere Information: Zinkclorid: Kurzzeitkategorie I(1), Eine fruchtschädigende
Wirkung ist bei Einhaltung des MAK‐ und BATWertes nicht anzunehmen
Destillate (Erdöl),
lösungsmittelentwachste
schwere
paraffinhaltige;
Basisöl — nicht
spezifiziert
64742-65-0 AGW (Dampf
und Aerosole)
5 mg/m3 DE TRGS
900
(2018-06-07)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (Kategorie): 4;(II)
Weitere Information: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung
des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht
befürchtet zu werden
Destillate (Erdöl),
mit Wasserstoff
behandelte
schwere
paraffinhaltige;
Basisöl — nicht
spezifiziert
64742-54-7 AGW (Dampf
und Aerosole)
5 mg/m3 DE TRGS
900
(2018-06-07)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (Kategorie): 4;(II)
Weitere Information: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung
des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht
befürchtet zu werden
Abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung (DNEL) gemäß Verordnung (EG) Nr.
1907/2006:
Stoffname Anwendungsb
ereich
Expositionsweg
e
Mögliche
Gesundheitsschäden
Wert
Zinksulfid Arbeitnehmer Einatmung Langzeit -
systemische Effekte
5 mg/m3
Arbeitnehmer Haut Langzeit -
systemische Effekte
83 mg/kg
Körpergewicht
/Tag
Destillate (Erdöl),
lösungsmittelentwachste
schwere
paraffinhaltige;
Basisöl — nicht
spezifiziert
Arbeitnehmer Einatmung Langzeit -
systemische Effekte
2,73 mg/m3
Arbeitnehmer Hautkontakt Langzeit -
systemische Effekte
0,97 mg/kg
Destillate (Erdöl), mit
Wasserstoff
behandelte schwere
paraffinhaltige;
Basisöl — nicht
spezifiziert
Arbeitnehmer Einatmung Langzeit - lokale
Effekte
5,58 mg/m3
Arbeitnehmer Einatmung Langzeit -
systemische Effekte
2,73 mg/m3
Arbeitnehmer Hautkontakt Langzeit -
systemische Effekte
0,97 mg/kg
Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration (PNEC) gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006:
Stoffname Umweltkompartiment Wert
Zinksulfid Süßwasser 0,0206 mg/l
Meerwasser 0,0061 mg/l
Mikrobiologische Aktivität in
Abwasserreinigungsanlagen
0,1 mg/l
Süßwassersediment 117,8 mg/kg
Meeressediment 56,5 mg/kg
Boden 35,6 mg/kg
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, geändert durch die
Verordnung (EU) 2020/878 der Kommission - DE
Destillate (Erdöl), lösungsmittelentwachste
schwere
paraffinhaltige; Basisöl — nicht
spezifiziert
Oral 9,33 mg/kg
Destillate (Erdöl), mit Wasserstoff
behandelte schwere
paraffinhaltige; Basisöl — nicht
spezifiziert
Oral 9,33 mg/kg
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Technische Schutzmaßnahmen
kein(e,er)
Persönliche Schutzausrüstung
Augen-/Gesichtsschutz : Sicherheitsbrille
Handschutz
Material : Nitrilkautschuk
Durchbruchzeit : > 10 min
Schutzindex : Klasse 1
Anmerkungen : Bei längerem oder wiederholtem Kontakt Handschuhe
benutzen. Die Durchdringungszeit ist unter anderem
abhängig von Material, Dichte und Ausführung des
Handschuhs und muss daher im Einzelfall ermittelt werden.
Die ausgewählten Schutzhandschuhe müssen die
Spezifikationen der EG-Richtlinie 2016/425 und die davon
abgeleitete Norm EN 374 erfüllen.
Haut- und Körperschutz : Körperschutz gemäß dessen Typ, gemäß Konzentration und
Menge der gefährlichen Stoffe und gemäß jeweiligem
Arbeitsplatz auswählen.
Atemschutz : Nicht erforderlich; außer bei Aerosolbildung.
Filtertyp : Filtertyp P
Schutzmaßnahmen : Die Art der Schutzausrüstung muss je nach Konzentration
und Menge des gefährlichen Stoffes am Arbeitsplatz ausgewäht werden .