
FTMZ - Spezialöl zum Gewindeformen 1 Liter
FTMZ - Spezialöl zum Gewindeformen 1 Liter
für Stahl, Kupfer, Aluminium und Edelstahl
FTMZ ist ein leistungsstrakes, geruchsarmes Öl für die spanlose Umformung von Normal- und Vergütungsstählen.
Öl gleichmäßig auf dem Fließbohrer mit einem Pinsel oder einer Versprüheinheit dünn auftragen.
FTMZ ist ein leistungsstrakes, geruchsarmes Öl für die spanlose Umformung von Normal- und Vergütungsstählen.
Öl gleichmäßig auf dem Fließbohrer mit einem Pinsel oder einer Versprüheinheit dünn auftragen.
Technische Daten:
Liefergebinde 1 Liter
Viskosität bei 40°C (mm²/s) 350 +- 35
Farbe gelb-braun (trüb)
Hersteller
Flowdrill GmbH
Olbrichtstr. 16
69469 Weinheim
info.de@flowdrill.com
Liefergebinde 1 Liter
Viskosität bei 40°C (mm²/s) 350 +- 35
Farbe gelb-braun (trüb)
Hersteller
Flowdrill GmbH
Olbrichtstr. 16
69469 Weinheim
info.de@flowdrill.com
Seite: 1/4
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 30.10.2020 Version 9 überarbeitet am: 29.10.2020
51.1.4
* ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Handelsname: FTMZ, FTMZ100
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten
wird
Relevante identifizierte Verwendungen: Schmierstoff
Verwendungssektor
SU3 Industrielle Verwendungen: Verwendungen von Stoffen als solche oder in Zubereitungen an Industriestandorten
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Hersteller/Lieferant:
Flowdrill Engineering B.V.
Peppelkade 56
3992 AK Houten, The Netherlands
Telefon +31(0)30-241 6606
E-Mail: info.nl@flowdrill.com
http://www.flowdrill.com
Auskunftgebender Bereich: Abteilung Produktsicherheit : info.nl@flowdrill.com
1.4 Notrufnummer:
National Chemical Emergency Centre (NCEC)
+31 (0)30 - 241 6606 (International)
Code: 9909062
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß GHS-Verordnung nicht eingestuft.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 entfällt
Gefahrenpiktogramme entfällt
Signalwort entfällt
Gefahrenhinweise entfällt
Zusätzliche Angaben:
EUH208 Enthält Sulfonsäuren, Erdöl-, Calciumsalze. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
2.3 Sonstige Gefahren
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: Nicht anwendbar.
vPvB: Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2 Gemisch
Beschreibung: Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.
Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 68937-41-7
EINECS: 273-066-3
Reg.nr.: 01-2119535109-41
Phenol, isopropyliert, Phosphat (3:1) [Triphenylphosphat > 5%]
Repr. 2, H361; STOT RE 2, H373; Aquatic Chronic 2, H411
≤ 1,0%
zusätzl. Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
nach Einatmen: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
nach Hautkontakt: Mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
nach Augenkontakt:
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt
konsultieren.
nach Verschlucken: Ärztlicher Behandlung zuführen.
(Fortsetzung auf Seite 2)
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Version 9 überarbeitet am: 29.10.2020
Seite: 2/4
Druckdatum: 30.10.2020
Handelsname: FTMZ, FTMZ100
(Fortsetzung von Seite 1)
51.1.4
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
CO₂, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum
bekämpfen.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasser im Vollstrahl.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Kohlenmonoxid (CO) und Kohlendioxid (CO₂)
Schwefeldioxid (SO2)
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung:
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Vollschutzanzug tragen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Besondere Rutschgefahr durch ausgelaufenes/verschüttetes Produkt.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen,und
vorschriftsmäßig entsorgen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Lagerung:
Anforderung an Lagerräume und Behälter: Nur im Originalgebinde aufbewahren.
Zusammenlagerungshinweise: Getrennt von Oxidationsmitteln aufbewahren.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: keine
Empfohlene Lagertemperatur: Raumtemperatur
7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
* ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
8.1 Zu überwachende Parameter
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
TLV (Threshold Limit Values) der American Conference of Governmental Industrial Hygienists dienen lediglich der
Information.
Mineralölnebel
TLV (USA) Langzeitwert: 5 mg/m³ (ACGIH)
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung:
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Schmierstoffen sind zu beachten.
Atemschutz:
Atemschutz nur bei Aerosol- oder Nebelbildung.
Atemschutz bei Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes.
Handschutz: Schutzhandschuhe.
Handschuhmaterial
Nitrilkautschuk
Empfohlene Materialstärke: 1 mm
Durchdringungszeit des Handschuhmaterials
Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.
Für das Gemisch nachfolgend genannter Chemikalien muss die Durchbruchzeit mindestens ≥ 60 Minuten (Permeation
gemäß EN 374 Teil 3: Level 3) betragen.
(Fortsetzung auf Seite 3)
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
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Seite: 3/4
Druckdatum: 30.10.2020
Handelsname: FTMZ, FTMZ100
(Fortsetzung von Seite 2)
51.1.4
Nicht geeignet sind Handschuhe aus folgenden Materialen:
Handschuhe aus Leder.
Handschuhe aus dickem Stoff.
Augenschutz: Dichtschließende Schutzbrille.
Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung.
* ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Allgemeine Angaben
Aussehen:
Form: flüssig
Farbe: braun
Geruch: charakteristisch
pH-Wert: nicht anwendbar
Zustandsänderung
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: nicht bestimmt
Siedebeginn und Siedebereich: nicht bestimmt
Flammpunkt: >190 °C
Zündtemperatur: nicht bestimmt
Explosive Eigenschaften: nicht bestimmt
Dichte bei 20 °C: 0,910-0,950 g/cm³
Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Wasser: unlöslich
Viskosität:
kinematisch bei 40 °C: 315-385 mm²/s
9.2 Sonstige Angaben Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
10.2 Chemische Stabilität
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Reaktionen mit starken Säuren und Oxidationsmitteln.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen Zur Vermeidung thermischer Zersetzung nicht überhitzen.
10.5 Unverträgliche Materialien: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Bei sach- und bestimmungsgemäßer Lagerung/Handhabung/Beförderung keine.
Bei thermischer Zersetzung:
Schwefelwasserstoff
10.6.1 Mögliche Akkumulation von Trimethylpenten bei der destillativen Aufarbeitung des gebrauchten Produktes
In Abwaschanlagen, die mit organischen Lösungsmitteln arbeiten, kann sich bei der Destillation des Abwaschmediums
Trimethylpenten im organischen Lösungsmittel anreichern.
Durch die Anreicherung von Trimethylpenten im organischen Lösungsmittel kann der Flammpunkt des Lösungsmittels
erheblich abgesenkt werden.
Generell sollte eine regelmäßige Überwachung der Anlage inklusive der Messung des Trimethylpentengehalts erfolgen.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Primäre Reizwirkung:
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Schwere Augenschädigung/-reizung Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Sensibilisierung der Atemwege/Haut Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung)
Keimzell-Mutagenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Karzinogenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Reproduktionstoxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aspirationsgefahr Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Aquatische Toxizität: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
(Fortsetzung auf Seite 4)
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Version 9 überarbeitet am: 29.10.2020
Seite: 4/4
Druckdatum: 30.10.2020
Handelsname: FTMZ, FTMZ100
(Fortsetzung von Seite 3)
51.1.4
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: Nicht anwendbar.
vPvB: Nicht anwendbar.
12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung:
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Entsorgung gemäß den
behördlichen Vorschriften.
Europäischer Abfallkatalog
Die Nennung eines Abfallschlüssels aus dem europäischen Abfallkatalog (AVV) ist nicht möglich, da die Zuordnung der
Abfallschlüssel branchenspezifisch erfolgt. Einem Produkt können daher verschiedene Abfallschlüssel zugeordnet werden.
Die korrekte Zuordnung kann nur der Anwender treffen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
ADR, ADN, IMDG, IATA entfällt
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR, ADN, IMDG, IATA entfällt
14.3 Transportgefahrenklassen
ADR, ADN, IMDG, IATA
Klasse entfällt
14.4 Verpackungsgruppe
ADR, IMDG, IATA entfällt
14.5 Umweltgefahren: Nicht anwendbar.
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Nicht anwendbar.
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des
MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder
das Gemisch
Nationale Vorschriften:
Wassergefährdungsklasse:
WGK 1 (Selbsteinstufung gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in
Wassergefährdungsklasse vom 18. April 2017): schwach wassergefährdend.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von
Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
Relevante Sätze
H361 Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen.
H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Datenblatt ausstellender Bereich: Abteilung Produktsicherheit
Ansprechpartner: info.nl@flowdrill.com
Abkürzungen und Akronyme:
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous
Goods by Road)
IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods
IATA: International Air Transport Association
GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals
EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances
ELINCS: European List of Notified Chemical Substances
CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society)
PBT: Persistent, Bioaccumulative and Toxic
vPvB: very Persistent and very Bioaccumulative
Repr. 2: Reproduktionstoxizität – Kategorie 2
STOT RE 2: Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) – Kategorie 2
Aquatic Chronic 2: Gewässergefährdend - langfristig gewässergefährdend – Kategorie 2
* Daten gegenüber der Vorversion geändert
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 30.10.2020 Version 9 überarbeitet am: 29.10.2020
51.1.4
* ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Handelsname: FTMZ, FTMZ100
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten
wird
Relevante identifizierte Verwendungen: Schmierstoff
Verwendungssektor
SU3 Industrielle Verwendungen: Verwendungen von Stoffen als solche oder in Zubereitungen an Industriestandorten
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Hersteller/Lieferant:
Flowdrill Engineering B.V.
Peppelkade 56
3992 AK Houten, The Netherlands
Telefon +31(0)30-241 6606
E-Mail: info.nl@flowdrill.com
http://www.flowdrill.com
Auskunftgebender Bereich: Abteilung Produktsicherheit : info.nl@flowdrill.com
1.4 Notrufnummer:
National Chemical Emergency Centre (NCEC)
+31 (0)30 - 241 6606 (International)
Code: 9909062
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß GHS-Verordnung nicht eingestuft.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 entfällt
Gefahrenpiktogramme entfällt
Signalwort entfällt
Gefahrenhinweise entfällt
Zusätzliche Angaben:
EUH208 Enthält Sulfonsäuren, Erdöl-, Calciumsalze. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
2.3 Sonstige Gefahren
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: Nicht anwendbar.
vPvB: Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2 Gemisch
Beschreibung: Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.
Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 68937-41-7
EINECS: 273-066-3
Reg.nr.: 01-2119535109-41
Phenol, isopropyliert, Phosphat (3:1) [Triphenylphosphat > 5%]
Repr. 2, H361; STOT RE 2, H373; Aquatic Chronic 2, H411
≤ 1,0%
zusätzl. Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
nach Einatmen: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
nach Hautkontakt: Mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
nach Augenkontakt:
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt
konsultieren.
nach Verschlucken: Ärztlicher Behandlung zuführen.
(Fortsetzung auf Seite 2)
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Version 9 überarbeitet am: 29.10.2020
Seite: 2/4
Druckdatum: 30.10.2020
Handelsname: FTMZ, FTMZ100
(Fortsetzung von Seite 1)
51.1.4
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
CO₂, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum
bekämpfen.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasser im Vollstrahl.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Kohlenmonoxid (CO) und Kohlendioxid (CO₂)
Schwefeldioxid (SO2)
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung:
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Vollschutzanzug tragen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Besondere Rutschgefahr durch ausgelaufenes/verschüttetes Produkt.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen,und
vorschriftsmäßig entsorgen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Lagerung:
Anforderung an Lagerräume und Behälter: Nur im Originalgebinde aufbewahren.
Zusammenlagerungshinweise: Getrennt von Oxidationsmitteln aufbewahren.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: keine
Empfohlene Lagertemperatur: Raumtemperatur
7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
* ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
8.1 Zu überwachende Parameter
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
TLV (Threshold Limit Values) der American Conference of Governmental Industrial Hygienists dienen lediglich der
Information.
Mineralölnebel
TLV (USA) Langzeitwert: 5 mg/m³ (ACGIH)
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung:
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Schmierstoffen sind zu beachten.
Atemschutz:
Atemschutz nur bei Aerosol- oder Nebelbildung.
Atemschutz bei Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes.
Handschutz: Schutzhandschuhe.
Handschuhmaterial
Nitrilkautschuk
Empfohlene Materialstärke: 1 mm
Durchdringungszeit des Handschuhmaterials
Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.
Für das Gemisch nachfolgend genannter Chemikalien muss die Durchbruchzeit mindestens ≥ 60 Minuten (Permeation
gemäß EN 374 Teil 3: Level 3) betragen.
(Fortsetzung auf Seite 3)
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Version 9 überarbeitet am: 29.10.2020
Seite: 3/4
Druckdatum: 30.10.2020
Handelsname: FTMZ, FTMZ100
(Fortsetzung von Seite 2)
51.1.4
Nicht geeignet sind Handschuhe aus folgenden Materialen:
Handschuhe aus Leder.
Handschuhe aus dickem Stoff.
Augenschutz: Dichtschließende Schutzbrille.
Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung.
* ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Allgemeine Angaben
Aussehen:
Form: flüssig
Farbe: braun
Geruch: charakteristisch
pH-Wert: nicht anwendbar
Zustandsänderung
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: nicht bestimmt
Siedebeginn und Siedebereich: nicht bestimmt
Flammpunkt: >190 °C
Zündtemperatur: nicht bestimmt
Explosive Eigenschaften: nicht bestimmt
Dichte bei 20 °C: 0,910-0,950 g/cm³
Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Wasser: unlöslich
Viskosität:
kinematisch bei 40 °C: 315-385 mm²/s
9.2 Sonstige Angaben Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
10.2 Chemische Stabilität
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Reaktionen mit starken Säuren und Oxidationsmitteln.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen Zur Vermeidung thermischer Zersetzung nicht überhitzen.
10.5 Unverträgliche Materialien: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Bei sach- und bestimmungsgemäßer Lagerung/Handhabung/Beförderung keine.
Bei thermischer Zersetzung:
Schwefelwasserstoff
10.6.1 Mögliche Akkumulation von Trimethylpenten bei der destillativen Aufarbeitung des gebrauchten Produktes
In Abwaschanlagen, die mit organischen Lösungsmitteln arbeiten, kann sich bei der Destillation des Abwaschmediums
Trimethylpenten im organischen Lösungsmittel anreichern.
Durch die Anreicherung von Trimethylpenten im organischen Lösungsmittel kann der Flammpunkt des Lösungsmittels
erheblich abgesenkt werden.
Generell sollte eine regelmäßige Überwachung der Anlage inklusive der Messung des Trimethylpentengehalts erfolgen.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Primäre Reizwirkung:
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Schwere Augenschädigung/-reizung Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Sensibilisierung der Atemwege/Haut Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung)
Keimzell-Mutagenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Karzinogenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Reproduktionstoxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aspirationsgefahr Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Aquatische Toxizität: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
(Fortsetzung auf Seite 4)
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Version 9 überarbeitet am: 29.10.2020
Seite: 4/4
Druckdatum: 30.10.2020
Handelsname: FTMZ, FTMZ100
(Fortsetzung von Seite 3)
51.1.4
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: Nicht anwendbar.
vPvB: Nicht anwendbar.
12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung:
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Entsorgung gemäß den
behördlichen Vorschriften.
Europäischer Abfallkatalog
Die Nennung eines Abfallschlüssels aus dem europäischen Abfallkatalog (AVV) ist nicht möglich, da die Zuordnung der
Abfallschlüssel branchenspezifisch erfolgt. Einem Produkt können daher verschiedene Abfallschlüssel zugeordnet werden.
Die korrekte Zuordnung kann nur der Anwender treffen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
ADR, ADN, IMDG, IATA entfällt
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR, ADN, IMDG, IATA entfällt
14.3 Transportgefahrenklassen
ADR, ADN, IMDG, IATA
Klasse entfällt
14.4 Verpackungsgruppe
ADR, IMDG, IATA entfällt
14.5 Umweltgefahren: Nicht anwendbar.
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Nicht anwendbar.
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des
MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder
das Gemisch
Nationale Vorschriften:
Wassergefährdungsklasse:
WGK 1 (Selbsteinstufung gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in
Wassergefährdungsklasse vom 18. April 2017): schwach wassergefährdend.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von
Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
Relevante Sätze
H361 Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen.
H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Datenblatt ausstellender Bereich: Abteilung Produktsicherheit
Ansprechpartner: info.nl@flowdrill.com
Abkürzungen und Akronyme:
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous
Goods by Road)
IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods
IATA: International Air Transport Association
GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals
EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances
ELINCS: European List of Notified Chemical Substances
CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society)
PBT: Persistent, Bioaccumulative and Toxic
vPvB: very Persistent and very Bioaccumulative
Repr. 2: Reproduktionstoxizität – Kategorie 2
STOT RE 2: Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) – Kategorie 2
Aquatic Chronic 2: Gewässergefährdend - langfristig gewässergefährdend – Kategorie 2
* Daten gegenüber der Vorversion geändert